Dachsanierung planen: von der Analyse bis zur Förderung
Wer sein Dach sanieren möchte, entscheidet dabei häufig auch über die Dämmung. Grundlage der Planung ist eine fachliche Analyse des bestehenden Dachs. Ein Sanierungskonzept verbindet den Zustand, mögliche Varianten und die rechtzeitige Beantragung von Fördergeldern.
Wann eine Dachsanierung nötig wird
Anlass für eine Prüfung durch eine Fachperson sind zum Beispiel Undichtigkeiten, Feuchtigkeit im Dachraum, eine beschädigte Eindeckung oder eine ungenügende Dämmung.
Zustand analysieren: womit eine Dachsanierung beginnt
Eine kantonale Wegleitung, zum Beispiel aus dem Wallis, empfiehlt als ersten Schritt die Analyse des Ist-Zustands zusammen mit einer Fachperson. Dazu gehören Dichtigkeit, Dacheindeckung, Dachstuhl und eine Schätzung der U-Werte. Erst auf dieser Grundlage werden mögliche Sanierungsvarianten geprüft.
Der GEAK Plus, der Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht, beschreibt laut Gebäudeprogramm den bestehenden Zustand und gibt Empfehlungen. Er kann damit eine Grundlage für das Sanierungskonzept sein.
Bei den Varianten sind nach dieser Wegleitung unter anderem eine Dämmung unter oder über der Konstruktion, der Dämmstoff, das Kondensatrisiko und die Dampfsperre zu betrachten. Auch Kosten und Fristen gehören zur Planung.
Dämmung: Anforderungen und Varianten
Wird ein Element der Gebäudehülle erneuert, muss die Dämmung die kantonalen Mindestanforderungen erfüllen.
Welche Werte in Ihrem Kanton gelten, erfahren Sie bei der kantonalen Energiefachstelle.
Als Walliser Beispiel nennt die Wegleitung für ein Aussendach einen U-Wert von höchstens 0,25 W/m²K. Für eine Förderung sind dort bessere Werte nötig; die Anforderungen anderer Kantone sind gesondert zu klären.
Bei einem Steildach liegt eine Innendämmung nach der Wegleitung im Allgemeinen zwischen den Sparren. Eine Aufsparrendämmung kann Wärmeverluste über Wärmebrücken deutlich beschränken. Bei einem Flachdach ist die fachgerechte Ausführung der Abdichtung entscheidend.
Von einer Do-it-yourself-Dämmung mit dünnen Platten rät der Kanton Wallis dringend ab. Er nennt nicht eingehaltene gesetzliche U-Werte, mögliche Wärmebrücken und Kondensatschäden sowie die fehlende Förderung als Gründe.
Eine ausführliche Wegleitung bietet der Kanton Wallis: Das Dach sanieren und dämmen.
Förderung: vor Baubeginn beantragen
Informieren Sie sich vor Beginn des Bauvorhabens bei der Energieberatungsstelle Ihres Kantons. Fördermassnahmen und Beiträge unterscheiden sich nach Kanton. Ein Gesuch wird eingereicht, sobald das Konzept feststeht, auf jeden Fall aber vor Baubeginn.
Nach der Sanierung ist der Abschluss einzureichen. Die Auszahlung erfolgt laut Gebäudeprogramm nach der Abschlussprüfung.
Den Ablauf beschreibt Das Gebäudeprogramm: Fördergelder beantragen.
Ablauf einer Dachsanierung
- Den Ist-Zustand mit einer Fachperson analysieren.
- Sanierungs- und Dämmvarianten prüfen.
- Ein Sanierungskonzept erarbeiten.
- Ein allfällig nötiges Baugesuch klären, etwa bei Aufstockung oder neuen beziehungsweise veränderten Fenstern oder Türen gemäss Walliser Beispiel.
- Das Fördergesuch einreichen.
- Die Sanierung ausführen lassen.
- Den Abschluss für die Prüfung und Auszahlung einreichen.
Bei einer Neueindeckung können weitere kantonale Anforderungen hinzukommen. Im Wallis wird bei der Neueindeckung einer ganzen Dachfläche laut Wegleitung in den meisten Fällen eine eigene Stromerzeugung verlangt, beispielsweise Photovoltaik.
Was kostet eine Dachsanierung mit Dämmung?
Die Kosten einer Dachsanierung mit Dämmung richten sich nach Ausgangslage und Sanierungsvariante. Laut Kanton Wallis können sich die Kosten bis zum Zehnfachen unterscheiden. Für die Einordnung sind insbesondere diese Kostenfaktoren relevant:
- Dachform: Steil- oder Flachdach.
- Dämmvariante: zwischen oder auf den Sparren.
- Zustand von Dachstuhl und Eindeckung.
- Gerüst und Zugang.
- Entsorgung alter Materialien.
- Anschlüsse an Fenster, Kamin oder Solaranlage.
Aus diesen Faktoren ergibt sich kein allgemeiner Preis für jedes Dach.
Vergleichen Sie deshalb Angebote mit demselben Umfang. Dazu gehören die Dämmvariante, Gerüst, Entsorgung und die nötigen Abdichtungsarbeiten.
Über Top-Offerten können Sie Dachdecker für Ihre Dachsanierung anfragen; dort finden Sie auch Hinweise zu Bewilligung, Solaranlagen und Asbest.
Förderbeitrag für die Dachisolation: Beispiel Solothurn
Im Kanton Solothurn fördert das Gebäudeprogramm die Wärmedämmung von Dach, Wand und Boden mit CHF 40 pro m², wenn der U-Wert nach der Sanierung höchstens 0,20 W/m²K beträgt; Voraussetzungen sind unter anderem ein Baujahr vor 2000 und mindestens 25 m². Ab CHF 10'000 Förderbeitrag pro Gebäude ist im Kanton Solothurn ein GEAK Plus oder eine Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung nötig. Werden im Kanton Solothurn mindestens 90 % der förderberechtigten Flächen von Fassade und Dach gedämmt, gibt es einen Bonus. Die Beiträge sind kantonal geregelt und können ändern; massgeblich ist die Seite des eigenen Kantons.
Die Bedingungen nennt der Kanton Solothurn: Förderbedingungen Wärmedämmung.
Häufige Fragen zur Dachsanierung
Wann muss ich Fördergelder für die Dachsanierung beantragen?
Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Informieren Sie sich bei der kantonalen Energieberatungsstelle über die geltenden Bedingungen.
Was ist ein GEAK Plus?
Der GEAK Plus ist der Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht. Er beschreibt den Ist-Zustand und gibt Empfehlungen.
Kann ich das Dach selbst dämmen?
Der Kanton Wallis rät von einer eigenen Dämmung mit dünnen Platten dringend ab. Er verweist unter anderem auf ungenügende U-Werte sowie mögliche Wärmebrücken und Kondensatschäden.
Braucht eine Dachsanierung eine Bewilligung?
Die Walliser Wegleitung nennt etwa Aufstockungen und neue oder veränderte Fenster und Türen als mögliche Fälle für ein Baugesuch. Was für Ihr Vorhaben gilt, klärt die Gemeinde.
Was kostet eine Dachsanierung?
Ausgangslage und Variante können die Kosten stark verändern; vergleichen Sie Offerten für dieselben Dämm-, Gerüst-, Entsorgungs- und Abdichtungsarbeiten. Fördergelder senken die Kosten, wenn das Gesuch vor Baubeginn eingereicht ist.