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Adressänderung beim Umzug

Bei einem Umzug müssen Sie Ihre neue Adresse Behörden, Banken und weiteren Vertragspartnern mitteilen. Beginnen Sie mit der Gemeinde, dem Nachsendeauftrag bei der Post und — falls Sie ein Fahrzeug haben — dem Strassenverkehrsamt. Die folgende Checkliste zeigt, wen Sie informieren sollten und wie Sie dabei vorgehen.

Umzug der Gemeinde melden (eUmzug)

Umzug in eine andere Gemeinde

Melden Sie sich bei der bisherigen Gemeinde ab und bei der neuen Gemeinde an — die Anmeldung ist in der Regel innert 14 Tagen nach dem Einzug fällig, je nach Gemeinde auch früher. In den angeschlossenen Gemeinden erledigen Sie beide Schritte online in einer einzigen Meldung über eUmzug. Prüfen Sie auf dem Portal, welche Schritte für Ihren Umzug online möglich sind, und beachten Sie die Bestätigung und allfällige Hinweise auf noch offene Schritte.

Umzug innerhalb derselben Gemeinde

Auch wenn Sie in derselben Gemeinde bleiben, müssen Sie die Adressänderung melden. Prüfen Sie auf der Gemeindewebsite, wie Sie den Wohnungswechsel einreichen können.

Je nach Gemeinde werden bei der Anmeldung zusätzliche Unterlagen verlangt, etwa der Mietvertrag oder ein Nachweis der Krankenversicherung. Wenn Sie einen Hund besitzen, melden Sie Ihre Adressänderung auch für den Eintrag in Amicus bei Ihrer Wohngemeinde.

Aufenthaltsbewilligung und Kantonswechsel: Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, prüfen Sie vor dem Umzug bei der Gemeinde oder dem kantonalen Migrationsamt, welche Schritte für Ihre Bewilligung nötig sind. Bei einem Kantonswechsel können zusätzliche Anforderungen gelten.

Nachsendeauftrag bei der Post

Der Nachsendeauftrag ist Ihr Sicherheitsnetz für alle Absender, die Sie beim Melden der Adressänderung vergessen. Er lässt sich online einrichten (ab CHF 35); planen Sie einige Tage Vorlauf vor dem Umzugstermin ein. Alle Details zu Kosten, Fristen und Varianten finden Sie in unserem Artikel Postumleitung beim Umzug. Wichtig: Der Nachsendeauftrag ersetzt die Adressänderung nicht — er verschafft Ihnen nur Zeit, sie bei allen Stellen direkt zu melden.

Adressänderung: Wem müssen Sie die neue Adresse melden?

Behörden und Ämter

  • Einwohnerkontrolle: Adressänderung bei Ihrer Gemeinde melden — bzw. Ab- und Anmeldung bei einem Gemeindewechsel (am einfachsten via eUmzug, siehe oben).
  • Strassenverkehrsamt: Adressänderung für den Fahrzeugausweis innert 14 Tagen melden — in den meisten Kantonen online möglich.
  • Steueramt
  • Militär / Zivildienst / Zivilschutz
  • Selbständigerwerbende und Rentner: AHV-Ausgleichskasse
  • SERAFE (Radio- und Fernsehabgabe): erhält die neue Adresse automatisch über das Einwohnerregister — bei Unstimmigkeiten auf der Rechnung die Einwohnerkontrolle oder SERAFE kontaktieren.

Geld und Versicherungen

  • Bank / PostFinance / Kreditkarteninstitut
  • Krankenkasse — nach dem Umzug lohnt sich ein Prämienvergleich, denn die Prämien hängen vom Wohnort ab.
  • Übrige Versicherungen (Hausrat, Privathaftpflicht, Auto): prüfen, ob die Deckung zur neuen Wohnsituation passt.
  • Pensionskasse und Anbieter der Säule 3a

Arbeit, Familie und Alltag

  • Arbeitgeber
  • Krippe, Kindergarten, Schule
  • Arzt, Zahnarzt und Stammapotheke
  • Telefon-, Internet- und TV-Anbieter: Umstellung auf die neue Adresse frühzeitig vereinbaren.
  • Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerk: Zählerablesung auf den Umzugstag organisieren.
  • Zeitungen, Zeitschriften und Abos
  • Vereine und Institutionen
  • Online-Shops und Lieferdienste: gespeicherte Rechnungs- und Lieferadressen aktualisieren.

Was kostet eine Adressänderung?

Unterscheiden Sie die Adressmeldung an Ihre Vertragspartner (kostenlos), allfällige Gebühren der Gemeinde und den kostenpflichtigen Nachsendeauftrag. Den Nachsendeauftrag können Sie online ab CHF 35 einrichten. Die kommunalen Gebühren finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde.

Vorlage für Ihre Adressänderung

Für Vertragspartner ohne Online-Formular genügt eine kurze Mitteilung per E-Mail oder Brief:

Betreff: Adressänderung per [Datum]

Guten Tag

Bitte aktualisieren Sie meine Adresse per [Datum].
Bisherige Adresse: [Adresse]
Neue Adresse: [Adresse]
Kundennummer: [Kundennummer]

Bitte bestätigen Sie mir die Änderung.

Freundliche Grüsse
[Name]

Wann sollten Sie die Adressänderung melden?

  1. 2–4 Wochen vor dem Umzug: Nachsendeauftrag einrichten und die Adressänderungen vorbereiten. Internet-, TV- und Versorgungsanbieter frühzeitig kontaktieren. Meldefristen und benötigte Unterlagen der Gemeinde prüfen.
  2. In der Umzugswoche: Bestätigte Umstellungstermine kontrollieren und Zählerablesungen organisieren.
  3. Nach dem Einzug: Prüfen, ob die Gemeindemeldung abgeschlossen ist. Offene Meldungen innerhalb der örtlichen Frist erledigen — üblich sind 14 Tage. Fahrzeugausweis beim Strassenverkehrsamt ummelden und Klingel sowie Briefkasten beschriften.

Wenn Sie alle für Sie relevanten Stellen informiert haben, ist die Adressänderung abgeschlossen. Weitere Aufgaben finden Sie in unserer Umzugscheckliste für die Schweiz.

Philipp Etter
Philipp Etter
Gründer von top-offerten.ch

Philipp Etter hat selbst eine Umzugs- und Reinigungsfirma aufgebaut und 2008 top-offerten.ch gegründet. Seither hat er mit top-offerten über 332'000 Anfragen an geprüfte Schweizer Fachfirmen vermittelt – die Tipps in diesem Ratgeber stammen aus dieser täglichen Praxis.

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