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Wenn Sie ein Malergeschäft für Innen- oder Aussenarbeiten in der Stadt Bern suchen, können Sie über Top-Offerten bis zu 5 kostenlose und unverbindliche Offerten anfragen. Top-Offerten vermittelt Ihre Anfrage an Malerbetriebe; den Auftrag führt der von Ihnen gewählte Betrieb aus.
Der gewöhnliche Unterhalt kann baubewilligungsfrei ausgeführt werden. Darunter versteht die Stadt die Instandstellung oder den Ersatz schadhafter Teile, ohne dass darüber hinaus das Gebäude oder Bauteil verändert wird. Auch für baubewilligungsfreie Vorhaben gelten Vorschriften.
Wesentliche Veränderungen des äusseren Erscheinungsbildes durch eine Fassadensanierung sind baubewilligungspflichtig, etwa eine andere Materialisierung oder Farbe. Ist die Liegenschaft als erhaltenswertes oder schützenswertes Inventarobjekt eingestuft, ist eine Fassadensanierung in der Regel baubewilligungspflichtig. Die Stadt empfiehlt für diesen Fall eine Vorbesprechung mit der Denkmalpflege der Stadt Bern.
Für Sie heisst das: Ein Anstrich im bisherigen Farbton, der am Gebäude nichts verändert, zählt in der Regel zum gewöhnlichen Unterhalt. Für eine neue Farbe brauchen Sie eine Baubewilligung, bei erhaltenswerten oder schützenswerten Inventarobjekten in der Regel schon für die Fassadensanierung. Fragen Sie im Zweifel beim Bauinspektorat nach und geben Sie den Status des Gebäudes in der Anfrage an.
Die Regeln finden Sie bei Stadt Bern: Dachsanierung, Fassadensanierung.
Lärmige Bauarbeiten sind von Montag bis Samstag von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 13.15 bis 20.00 Uhr erlaubt, an Sonn- und Feiertagen nicht. Ausnahmen kann das Bauinspektorat bewilligen.
Farben, Lasuren, Dispersion, Lösungsmittel, Verdünner und Abbeizmittel gehören zu den Chemikalien und sind Sonderabfälle. Sie können bei Verkaufsstellen, auf dem Entsorgungshof oder im ÖkoInfoMobil abgegeben werden; im ÖkoInfoMobil sind höchstens 15 kg möglich. Beschriften Sie die Stoffe gut, geben Sie sie wenn möglich in der verschlossenen Originalverpackung ab und schütten Sie sie nicht zusammen. Ab 50 Kilogramm ist zwingend ein Begleitschein nötig.
Ob der Betrieb Farbreste mitnimmt, ist je nach Anbieter unterschiedlich; klären Sie dies in der Offerte.
Mögliche Leistungen je nach Anbieter:
Welche Arbeiten ein Betrieb übernimmt, klärt die Offerte.
Was beim Streichen in der Mietwohnung, beim Auszug und im Altbau gilt, lesen Sie unter Maler: Mietwohnung, Auszug und Altbau. Steht ein Auszug an, finden Sie Offerten für die Endreinigung unter Umzugsreinigung in Bern.
Haben Sie diese Angaben beisammen?
Vergleichen Sie Malerofferten nur bei gleichem Leistungsumfang. Prüfen Sie, welche Vorarbeiten, welches Material und wie viele Anstriche enthalten sind. Bei Fassaden sollten auch Bewilligung und Installation in der Offerte geklärt sein.
Wesentliche Veränderungen des äusseren Erscheinungsbildes, etwa eine andere Farbe, sind baubewilligungspflichtig. Bei erhaltenswerten oder schützenswerten Inventarobjekten ist eine Fassadensanierung in der Regel baubewilligungspflichtig.
Von Montag bis Samstag von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 13.15 bis 20.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind lärmige Bauarbeiten untersagt; Ausnahmen kann das Bauinspektorat bewilligen.
Farbreste können bei Verkaufsstellen, auf dem Entsorgungshof oder im ÖkoInfoMobil abgegeben werden. Im ÖkoInfoMobil sind höchstens 15 kg möglich.
Der Preis hängt von Fläche, Untergrund, Vorarbeiten, Material und Zugang ab. Verbindlich ist die jeweilige Offerte.
Die Dauer hängt von Fläche, Vorarbeiten und Trocknungszeiten ab. Den Zeitplan nennt die Offerte.
Sie beschreiben den Auftrag im Formular und können bis zu 5 kostenlose und unverbindliche Offerten erhalten. Danach wählen Sie selbst den Betrieb.
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