Maler finden: Offerten für Malerarbeiten vergleichen

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So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

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Wenn Sie ein Malergeschäft für Innen- oder Aussenarbeiten suchen, können Sie über Top-Offerten bis zu 5 kostenlose und unverbindliche Offerten anfragen. Top-Offerten vermittelt Ihre Anfrage an Malerbetriebe; den Auftrag führt der von Ihnen gewählte Betrieb aus.

So funktioniert die Anfrage

1. Anfrage erfassen

Beschreiben Sie im Formular, welche Malerarbeiten Sie planen. Die Angaben zum Auftrag bilden die Grundlage für die Anfrage an die Betriebe.

2. Offerten vergleichen

Vergleichen Sie die eingegangenen Offerten der Malerbetriebe anhand des beschriebenen Auftrags. Achten Sie darauf, dass dieselben Arbeiten angeboten werden.

3. Betrieb wählen und danach bewerten

Sie wählen selbst, welcher Betrieb den Auftrag ausführt. Nach Abschluss der Arbeiten können Sie Ihre Erfahrung bewerten.

Welche Malerarbeiten Sie anfragen können

Mögliche Leistungen je nach Anbieter:

  • Wände und Decken streichen
  • Tapezieren oder Tapeten entfernen
  • Türen, Fenster und Heizkörper lackieren
  • Fassaden streichen
  • Holz lasieren oder lackieren
  • Ausbesserungs- und Spachtelarbeiten vor dem Anstrich

Welche Arbeiten ein Betrieb übernimmt, klärt die Offerte.

Malerarbeiten in der Mietwohnung

Bei der Rückgabe einer Mietwohnung ist der Zustand massgeblich, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Für Schäden durch übermässige Abnutzung haftet die Mieterschaft höchstens bis zum Restwert des betroffenen Bauteils. Dabei werden dessen Lebensdauer und tatsächliches Alter berücksichtigt. Ist die Lebensdauer abgelaufen, schuldet die Mieterschaft für dieses Bauteil nichts.

Richtwerte aus der paritätischen Lebensdauertabelle von HEV Schweiz und Mieterverband (Stand 1.2.2024):

  • Wände und Decken mit Dispersions- oder Leimfarbe: 8 Jahre
  • Anstriche mit Acryl-, Alkydharz- oder Kunstharzfarbe: 15 Jahre
  • Anstriche von Türen und Türrahmen mit Öl- oder Kunstharzfarbe: 20 Jahre
  • Raufasertapete: 10 Jahre

Eigene Änderungen an der Mietwohnung, etwa ein neuer Farbton, setzen die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft voraus. Hat diese zugestimmt, kann sie die Wiederherstellung des früheren Zustands nur verlangen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Den Gesetzestext finden Sie im Obligationenrecht (Art. 260a und 267).

Altbau und Feuchtigkeit: Asbest, Blei und Schimmel

In Gebäuden, die vor 1990 erbaut wurden, müssen Maler und Gipser bei Renovationsarbeiten mit Asbest rechnen. Relevant sind vor allem asbesthaltige Fassadenplatten, Farben und Putze. In unklaren Situationen gilt nach Suva: «Stopp» und zuerst eine Asbestanalyse einleiten. Das Baujahr gehört deshalb in die Anfrage.

Alte Anstriche können stark bleihaltig sein. Renovationsarbeiten an solchen Anstrichen sollen Fachpersonen durchführen. Abblätternde bleihaltige Wandfarbe oder Schleifstaub kann bei Kleinkindern zu einer hohen Bleiaufnahme führen.

Schimmel muss rasch entfernt werden; die Ursache des Feuchtigkeitsproblems muss immer geklärt und beseitigt werden. Für die Sanierung verweist das BAG auf die Merkblätter von Suva und SMGV. Bei mietrechtlichen Fragen sind Mieter- oder Hauseigentümerverband beziehungsweise die Schlichtungsbehörde die Anlaufstellen; das BAG ist dafür nicht zuständig. Geben Sie solche Materialien oder Feuchtigkeitsprobleme in der Anfrage an; welche Arbeiten ein Betrieb übernimmt, ist je nach Anbieter unterschiedlich.

Weitere Informationen finden Sie beim BAG: Feuchtigkeitsprobleme und Schimmel.

Fassade und Aussenanstrich

Für Fassadenanstriche mit Dispersionsfarbe nennt die paritätische Lebensdauertabelle einen Richtwert von 20 Jahren, für Silikatanstriche auf Fassadenputz 25 Jahre. Wer zur Miete wohnt, braucht auch für eigene Änderungen aussen die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft.

Welche Angaben für eine genaue Offerte helfen

  • Art der Arbeiten: innen, aussen, Tapete oder Lack
  • Anzahl Räume oder ungefähre Fläche
  • Raumhöhe
  • Zustand des Untergrunds, etwa Risse, Löcher, alte Tapeten oder Feuchtigkeit
  • Baujahr des Gebäudes
  • geplanter Farbwechsel, besonders von dunkel auf hell
  • bewohnte und möblierte Räume
  • Wunschtermin

Fotos und bei grösseren Aufträgen eine Besichtigung helfen der Einschätzung.

Offerten vergleichen

Prüfen Sie, welche Vorarbeiten wie Abdecken und Spachteln enthalten sind und welches Material sowie wie viele Anstriche angeboten werden. Bei einem Pauschalpreis wird für einen festgelegten Leistungsumfang ein vereinbarter Preis genannt. Bei der Abrechnung nach Aufwand richtet sich der Preis nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand gemäss den vereinbarten Konditionen. Ein Kostendach setzt eine vereinbarte Obergrenze, bis zu der nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet wird. Vergleichen Sie Maler-Offerten nur bei gleichem Leistungsumfang.

Häufige Fragen zu Malerarbeiten

Was kostet ein Maler?

Der Preis hängt von Fläche, Untergrund, Vorarbeiten, Material und Zugang ab. Verbindlich ist die jeweilige Offerte.

Muss ich beim Auszug die Wohnung streichen lassen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Massgeblich sind die Rückgaberegel nach Art. 267 und die Lebensdauer des Anstrichs.

Darf ich in der Mietwohnung selbst eine andere Farbe wählen?

Eine solche Änderung setzt die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft voraus. Das regelt Art. 260a.

Kann man Schimmel einfach überstreichen?

Nein, Schimmel muss entfernt werden; zugleich muss die Ursache des Feuchtigkeitsproblems geklärt und beseitigt werden.

Wie läuft die Anfrage über Top-Offerten ab?

Sie beschreiben den Auftrag im Formular und können bis zu 5 kostenlose und unverbindliche Offerten erhalten. Danach wählen Sie selbst den Betrieb.

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