Lebensdauertabelle: Zeitwert und Haftung beim Auszug
Die paritätische Lebensdauertabelle zeigt, wie lange Einrichtungen in einer Mietwohnung im Normalfall halten, und hilft beim Auszug, den Zeitwert eines beschädigten Gegenstands zu bestimmen. Für die Einordnung zählen die Art der Abnützung, das Alter des Gegenstands und die Grenzen eines Anspruchs auf Erneuerung.
Wer die paritätische Lebensdauertabelle herausgibt
Laut Mieterverband wurde die paritätische Lebensdauertabelle gemeinsam vom Mieterinnen- und Mieterverband und vom Hauseigentümerverband erarbeitet. Die Richtwerte beruhen demnach auf einer mittleren Material- und Arbeitsqualität sowie einer normalen Nutzung.
Wer die Lebensdauertabelle für eine Mietwohnung konsultiert, findet online einen Auszug; die vollständige Tabelle ist laut beiden Herausgebern als Broschüre erhältlich. Den Online-Auszug bietet der Mieterverband: Lebensdauertabelle an; dieselbe Anwendung findet sich beim HEV Schweiz.
Normale und übermässige Abnützung
Das Mietrecht verlangt nach Art. 267 Abs. 1 OR die Rückgabe der Sache in dem Zustand, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Laut Mieterverband trägt grundsätzlich die Vermieterschaft die Reparaturkosten; eine Aufteilung der Kosten kommt bei übermässiger Abnützung infrage. Die Mieterschaft kommt dann nur für den Zeitwert beziehungsweise Restwert des Gegenstands auf.
Davon zu unterscheiden ist der kleine Unterhalt. Art. 259 OR verpflichtet die Mieterschaft, Mängel durch kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen nach Ortsgebrauch auf eigene Kosten zu beseitigen.
Nach der Einordnung des HEV hilft die Tabelle festzustellen, ob ein beschädigter Gegenstand am Mietende noch einen Restwert hat. Ist seine Lebensdauer erreicht, trägt laut HEV grundsätzlich die Vermieterschaft den Verlust.
So wird der Zeitwert berechnet
Bei übermässiger Abnützung ist laut Mieterverband der Zeitwert für die Kostenbeteiligung massgebend. Zur Berechnung wird von der Lebensdauer eines Gegenstands das tatsächliche Alter abgezogen; der verbleibende Anteil bestimmt die Beteiligung an den Ersatzkosten.
Beispiel laut Mieterverband: Ein sechsjähriger Teppich mit einer Lebensdauer von zehn Jahren – die Mieterschaft zahlt 40 Prozent der Ersatzkosten. Ist die Lebensdauer abgelaufen, zahlt die Mieterschaft nichts.
Die Werte für einzelne Gegenstände, etwa Parkett, stehen in der Tabelle selbst.
Kürzere Lebensdauer bei Geschäftsräumen
Für Boden-, Wand- und Deckenbeläge in Büros wird die Lebensdauer laut HEV um 20 Prozent gekürzt. Bei schwach frequentierten Geschäftsräumen wie Läden beträgt die Kürzung laut HEV 25 Prozent, bei stark frequentierten Geschäftsräumen wie Restaurants 50 Prozent.
Kein automatischer Anspruch auf Erneuerung
Während eines laufenden Mietverhältnisses besteht laut Mieterverband nicht ohne Weiteres ein Anspruch auf Erneuerung. Ersetzt wird ein Gegenstand demnach, wenn er defekt ist und nicht mehr zumutbar genutzt werden kann.
Ist ein Ersatz unverhältnismässig, kann laut Mieterverband eine Minderwertentschädigung geschuldet sein, höchstens bis zum Restwert beziehungsweise zu den Reparaturkosten.
Malerarbeiten und Schäden vor dem Auszug
Wer vor der Abgabe Schäden beheben lässt, klärt das Vorgehen mit der Vermieterschaft. Hinweise zu Malerarbeiten in der Mietwohnung finden Sie auf der Seite Maler; dort können Sie auch Offerten von Malerbetrieben anfragen. Was bei einem Schaden mit der Kaution geschieht, erklärt der Ratgeber Mietkaution: Konto oder Versicherung.
Häufige Fragen zur Lebensdauertabelle
Wo finde ich die Lebensdauertabelle?
Einen Online-Auszug der Lebensdauertabelle bieten laut den Herausgebern der Mieterverband und der HEV an. Die vollständige Lebensdauertabelle ist als Broschüre erhältlich.
Muss ich für einen alten, beschädigten Teppich beim Auszug noch zahlen?
Nein, wenn die Lebensdauer des Teppichs abgelaufen ist, zahlt die Mieterschaft laut Mieterverband nichts.
Wie berechne ich den Restwert?
Für den Restwert ziehen Sie laut Mieterverband von der Lebensdauer eines Gegenstands dessen tatsächliches Alter ab. Der verbleibende Anteil an der Lebensdauer entspricht dem Anteil an den Ersatzkosten.
Gilt die Lebensdauertabelle auch für Geschäftsräume?
Ja. Laut HEV gelten für Boden-, Wand- und Deckenbeläge in Geschäftsräumen je nach Nutzung kürzere Lebensdauern.
Kann ich während der Miete einen neuen Boden verlangen?
Nicht ohne Weiteres. Laut Mieterverband wird ein Boden ersetzt, wenn der Boden defekt ist und nicht mehr zumutbar genutzt werden kann.