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Gemäss der Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern sind wesentliche Veränderungen der Fassade in Gestaltung oder Farbe baubewilligungspflichtig. Darüber kann im vereinfachten Baubewilligungsverfahren entschieden werden, wenn keine wesentlichen öffentlichen oder privaten Interessen dagegensprechen.
Immobilien im kantonalen Denkmalverzeichnis dürfen nur mit Bewilligung der zuständigen kantonalen Dienststelle renoviert oder verändert werden. Sind im Bauinventar als schützenswert eingetragene Objekte von einer Baubewilligung betroffen, wird die zuständige kantonale Dienststelle in das Verfahren einbezogen.
Klären Sie vor der Auftragsvergabe bei der Stadt ab, ob die geplante Farbänderung als wesentlich gilt und welchen Status das Gebäude hat, und geben Sie dies in der Anfrage an.
Die kantonale Regel finden Sie in der Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern.
Im Kanton Luzern darf die lärmige Bauphase grundsätzlich von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr dauern; die Gemeinde kann diese Zeit auf Gesuch hin bis 19 Uhr verlängern. Die Arbeitswoche auf Baustellen ist von Montag bis Samstag festgelegt. Gemeinden können die massgebenden Arbeitszeiten auch selbst festlegen. Klären Sie den Zeitplan in der Offerte.
Lacke und Farben gehören zu den Sonderabfällen und werden auf den REAL-Ökihöfen nicht angenommen. Kleinstmengen können Sie in Verkaufsstellen wie Drogerien oder im Fachhandel zurückbringen. Werfen Sie Sonderabfälle nie in den Kehricht oder ins WC und verschliessen Sie das Gebinde beim Transport gut. Grössere Mengen nimmt laut REAL ein Entsorgungsunternehmen kostenpflichtig an.
Ob der Betrieb Farbreste mitnimmt, ist je nach Anbieter unterschiedlich; klären Sie dies in der Offerte.
Mögliche Leistungen je nach Anbieter:
Welche Arbeiten ein Betrieb übernimmt, klärt die Offerte.
Hinweise zu Mietwohnung, Altbau und Schimmel finden Sie unter Maler.
Vergleichen Sie Malerofferten nur bei gleichem Leistungsumfang. Prüfen Sie, welche Vorarbeiten, welches Material und wie viele Anstriche enthalten sind. Bei Fassaden sollten auch Bewilligung und Installation in der Offerte geklärt sein.
Wesentliche Veränderungen der Fassade in Gestaltung oder Farbe sind im Kanton Luzern baubewilligungspflichtig. Bei Einträgen ins Denkmalverzeichnis ist die Bewilligung der zuständigen kantonalen Dienststelle nötig; bei schützenswerten Objekten im Bauinventar wird sie in das Baubewilligungsverfahren einbezogen.
Die Arbeitswoche ist von Montag bis Samstag festgelegt; die lärmige Bauphase darf grundsätzlich von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr dauern. Die Gemeinde kann die Zeit auf Gesuch hin bis 19 Uhr verlängern und auch eigene massgebende Arbeitszeiten festlegen.
Auf den REAL-Ökihöfen werden Lacke und Farben nicht angenommen. Kleinstmengen können Sie in Verkaufsstellen wie Drogerien oder im Fachhandel zurückbringen.
Der Preis hängt von Fläche, Untergrund, Vorarbeiten, Material und Zugang ab. Verbindlich ist die jeweilige Offerte.
Sie beschreiben den Auftrag im Formular und können bis zu 5 kostenlose und unverbindliche Offerten erhalten. Danach wählen Sie selbst den Betrieb.
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