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Wenn Sie ein Malergeschäft für Innen- oder Aussenarbeiten in der Stadt Zürich suchen, können Sie über Top-Offerten bis zu 5 kostenlose und unverbindliche Offerten anfragen. Top-Offerten vermittelt Ihre Anfrage an Malerbetriebe; den Auftrag führt der von Ihnen gewählte Betrieb aus.
Pinselrenovationen brauchen keine Baubewilligung, solange Farben und Materialien unverändert bleiben. Für Fassadensanierungen mit neuen Farben oder Materialien ausserhalb der Kernzone ist ebenfalls keine Baubewilligung nötig; die Vorschriften müssen dennoch eingehalten werden. Bei ungewöhnlichen Farben empfiehlt die Stadt, vorher beim Amt für Städtebau nachzufragen.
Liegt das Gebäude in der Kernzone, ist ein Baugesuch im ordentlichen Verfahren nötig. Bei einem Gebäude unter Denkmalschutz muss das Projekt in Absprache mit der Denkmalpflege ausgeführt werden; gegebenenfalls ist eine Bewilligung erforderlich.
Für Sie heisst das: Ausserhalb der Kernzone und an nicht geschützten Gebäuden können Sie einen Anstrich im bisherigen Farbton ohne Baubewilligung beauftragen. Ist in der Kernzone ein neuer Farbton geplant oder steht das Gebäude unter Denkmalschutz, kommt das Baugesuch beziehungsweise die Absprache mit der Denkmalpflege vor den Malertermin. Kennen Sie den Status Ihres Gebäudes nicht, klären Sie ihn mit der Stadt und geben Sie ihn in der Anfrage an.
Die Regeln finden Sie bei Stadt Zürich: Fragen zum Baubewilligungsverfahren.
Für Mulden oder Container auf öffentlichem Grund ist eine Bewilligung nötig. Beantragt wird sie bei der Fachgruppe Bewilligung Gewerbe der Stadtpolizei mit dem Formular „Gesuch um Benutzung des öffentlichen Grundes für Bauzwecke“. Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor der geplanten Bauinstallation eintreffen. Klären Sie in der Offerte, wer das Gesuch stellt.
Bauarbeiten, die störenden Lärm verursachen, sind grundsätzlich nur werktags von Montag bis Samstag, ohne Feiertage, von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr erlaubt. Grundlage sind die kantonale Verordnung über den Baulärm und die Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Zürich.
Farben, Lacke und Lösungsmittel sind Sonderabfälle und gehören nicht in den Hauskehricht. An der Sonderabfall-Sammelstelle Hagenholz sind für Privatpersonen und Kleingewerbe bis 20 Kilogramm pro Jahr und anliefernde Person kostenlos. Das Sonderabfallmobil von Entsorgung + Recycling Zürich bietet nur Privatpersonen mindestens einmal pro Jahr eine Abgabemöglichkeit. Seine Termine sind nach Postleitzahl im Entsorgungskalender aufgeführt.
Ob der Betrieb Farbreste mitnimmt, ist je nach Anbieter unterschiedlich; klären Sie dies in der Offerte.
Mögliche Leistungen je nach Anbieter:
Welche Arbeiten ein Betrieb übernimmt, klärt die Offerte.
Was beim Streichen in der Mietwohnung, beim Auszug und im Altbau gilt, lesen Sie unter Maler: Mietwohnung, Auszug und Altbau. Steht ein Auszug an, finden Sie Offerten für die Endreinigung unter Umzugsreinigung in Zürich.
Haben Sie diese Angaben beisammen?
Vergleichen Sie Malerofferten nur bei gleichem Leistungsumfang. Prüfen Sie, welche Vorarbeiten, welches Material und wie viele Anstriche enthalten sind. Bei Fassaden sollten auch Bewilligung und Installation in der Offerte geklärt sein.
Das hängt von der Lage und dem Schutzstatus des Gebäudes ab. In der Kernzone ist ein Baugesuch nötig; bei Denkmalschutz muss das Projekt mit der Denkmalpflege abgesprochen werden, gegebenenfalls ist eine Bewilligung erforderlich.
Bauarbeiten mit störendem Lärm sind grundsätzlich werktags von Montag bis Samstag, ohne Feiertage, von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr erlaubt.
An der Sonderabfall-Sammelstelle Hagenholz sind für Privatpersonen und Kleingewerbe bis 20 Kilogramm pro Jahr und anliefernde Person kostenlos. Farbreste gehören nicht in den Hauskehricht.
Der Preis hängt von Fläche, Untergrund, Vorarbeiten, Material und Zugang ab. Verbindlich ist die jeweilige Offerte.
Planen Sie Malerarbeiten vor einer Wohnungsrückgabe früh ein und nennen Sie den Übergabetermin in der Anfrage. So sehen Sie in den Offerten, welche Betriebe den Termin einhalten können.
Sie beschreiben den Auftrag im Formular und können bis zu 5 kostenlose und unverbindliche Offerten erhalten. Danach wählen Sie selbst den Betrieb.
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Unsere Partner sind in allen 12 Stadtkreisen von Zürich für Sie im Einsatz
Auch verfügbar in: Winterthur, Dübendorf, Uster, Dietikon, Wetzikon, Horgen, Adliswil, Thalwil, Schlieren, Regensdorf und vielen weiteren Gemeinden
Die drei Hauptvorteile auf einen Blick
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